Politik - Was passiert hier?

MdB (SPD) Lars Castellucci im Gespräch mit Obermeister Jörg Fahn

SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Rhein-Neckar:

Lars Castellucci:  "Die Friseur-Innung Heidelberg-Kraichgau hat den Wunsch an mich herangetragen, die Mehrwertsteuer für körpernahe Dienstleistungen von 19 Prozent auf 7 Prozent zu senken. Ich unterstütze eine grundsätzliche Steuerreform, die auch den Anwendungsbereich der ermäßigten Mehrwertsteuersätze in den Blick nimmt. Derzeit gibt es dafür im Deutschen Bundestag aber keine politischen Mehrheiten. Der SPD-Parteivorstand hat auf seiner Jahresauftaktklausur im Januar eine Kommission zur Steuerpolitik eingesetzt, die bis Jahresende 2023 ein steuer- und finanzpolitisches Konzept vorlegen wird.”

Der Vorstand der Friseur-Innung bedankt sich bei Herrn Lars Castellucci für seine "offene Tür". Wir konnten hier die Wichtigkeit unseres Anliegens und auch die damit verbundene Dringlichkeit der Umsetzung der MwSt.-Reduzierung in zwei Treffen ausführlich darlegen. Unser Anliegen wurde, wie uns persönlich bestätigt wurde, an die entsprechenden Kommision weitergeleitet.

Leider haben die Vertreter der Grünen und der CDU sich bei uns nur mit einem Standard Antwort-Brief oder einer allgemeinen Einladung zu einer öffentlichen Parteiveranstaltung (zu einer für uns Friseure extrem ungünstigen Uhrzeit) eingeladen, welche wir aus betrieblichen Gründen nicht warnehmen konnten.

Auf einen zweiten Brief von uns haben leider beide Parteien nicht geantwortet. Wir hoffen dennoch, eine Möglichkeit zu bekommen, ein gemeinsames Gespräch über dieses Thema führen zu können.

Aufforderung an die Politik - Aufhebung der Rückzahlungspficht der Hilfe 1

Wir sind Aktiv dabei Bundestagsabgeordnete der verschiedenen Parteien anzuschreiben.

Bisher habe wir per Email und Post Brief an folgende Bundestags Abgeordneten aus unserer Region geschrieben:

Die Themen waren:

  1. Reduzierung der MwSt. auf 7%. (Brief 2022/10)

  2. Hilfe 1 - Aussetzen der Rückzahlung wie in NRW. (Brief 2023/06)

  3. Hilfe 1 - Telefon Gespräch mit Wirtschaftsministerium Stuttgart - Herrn Jurist A. Neef (2023.07.27)

  • SPD - Herrn Lars Castellucci

  • Die Grünen - Frau Dr. Franziska Brantner

  • CDU - Herrn Alexander Föhr

  • CDU - Herrn Moritz Oppelt

Leider haben wir erst mit der SPD, Herrn Castellucci sprechen können. Er ist zwar nicht direkt an diesem Thema dran, hat jedoch versprochen es an die entsprechenden Gremien weiter zuleiten.

Zum Thema MwSt. Reduzierung habe ich bis auf der SPD, nur eine sehr oberflächliche Antwort bekommen. Auf meinen 2. Brief bisher von den Grünen und der CDU gar keine Antwort mehr.

Hilfe 1 Rückzahlungen?

Nach mehreren schriftlichen Stellungnahmen von jedem angeschriebenen MdB die sich im Inhalt nicht viel unterschieden haben, hatte ich (OM Jörg Fahn) durch den CDU Abgeordneten MdB Moritz Oppelt einen Kontakt zum Wirtschaftsministerium in Stuttgart. Hier konnte ich mit Herrn Andreas Neef (Jurist im Wirtschaftsministerium) ein Intensives Telefonat führen. Hier wurde mir sehr Detaliert erklärt wie und was man alles versucht hat uns Selbstständigen bezüglich der Rückzahlung zu helfen. Leider wird es bei einer Rückzahlung bleiben, sofern diese von der LB so dem Antragsteller mitgeteilt wurde, kommen. Alle Rechtlichen Möglichkeiten wurden berücksichtigt, so hat es mir Herr Neef glaubhaft erklären können.

Es wird leider zu einer Nachzahlung kommen!

Hier habe ich allen Mitgliedern einen Newsletter zugesandt (per Email) in dem ich versucht habe euch in Kurzform zu erklären wie das Gespräch inhaltlich verlief. Falls jemand keine Email erhalten hat, könnt ihr uns gerne eine Email , mit dem Wunsch diese erneut zuzusenden, senden.

Petition für die Reduzierung der MwSt. auf 7%

Hier können sie helfen unsere Branche aus der Krise zu führen. Reduzieren wir die MwSt. von 19% auf 7%.

Folgen sie dem Link und unterschreiben die Petition.

Ich (OM Jörg Fahn) setze mich für uns alle ein. Briefe wurden an unsere MdB im Bereich unserer Innung versendet.

Zusätzlich habe ich mit dem Büro von Lars Castellucci MdB SPD den persönlichen Kontakt gesucht und in einem gutem Gespräch unseren Zustand erklären können und die Dringlichkeit unserer Situation dargelegt. Es wird Zeit, daß die Politik uns Friseuren nicht nur mit Worten entgegnen kommt, sondern jetzt endlich auch mal mit Taten.  (Stand:2022.11)

 2022-07 

Energiepreispauschale – geänderte Mustervordrucke für die Lohnsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Muster der Lohnsteuer-Anmeldung so- wie ein geändertes Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 bekannt gegeben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der Energiepauschale hat es diverse Anpassungen gegeben, auf die wir nachfolgend hinweisen möchten.

Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

Das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 wurde auf- grund der Auszahlung der Energiepreispauschale geändert. Dies hat das BMF am 15. Juli 2022 auf seiner Internetseite bekannt gegeben. Eine vom Arbeitgeber ausgezahlte Energie- preispauschale ist im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 mit dem Großbuchstaben „E“ anzugeben (§ 117 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fas- sung des Steuerentlastungsgesetzes). Weitere Änderungen haben sich nicht ergeben.

Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab August 2022

Ferner hat das BMF am 18. Juli 2022 das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab August 2022 auf der Internetseite bekannt gemacht. Ergänzend führte dieses wie folgt aus: „Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 vom 23. Mai 2022 (Bundesgesetzblatt I Seite 749) wird eine neue Kennzahl 35 für die Energie- preispauschale aufgenommen. Hierbei ist zu beachten, dass diese Kennzahl nur in den Lohnsteuer-Anmeldungszeiträumen August 2022, 3. Quartal 2022 und in der Jahresanmel- dung 2022 gilt. Der Wert in der Kennzahl 35 ist immer ohne Minuszeichen anzugeben.

Bei einer nachträglichen Änderung der Energiepreispauschale ist die entsprechende Lohn- steuer-Anmeldung (August 2022, 3. Quartal 2022 oder in der Jahresanmeldung 2022) zu korrigieren.“

Aktualisierte FAQ des BMF zur Energiepreispauschale

Das BMF hat am 20. Juli 2022 in Absprache mit den obersten Finanzbehörden der Länder die FAQs zur Energiepreispauschale (EPP) aktualisiert. Diese stehen auf der Internetseite zur weitergehenden Information zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale finden Sie auch auf der Homepage des ZDH. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.