Musterbrief an die Politik:

Die SPD:

MdB Lars Castellucci

Die Grünen:

MdB Franziska Brantner

Die CDU:

MdB Moritz Oppelt & MdB Alexander Föhr

Sehr geehrte/r Frau/Herr …….

das Friseurhandwerk ist in der Corona-Pandemie in eine ernstzunehmende wirtschaftliche Schieflage geraten. Trotz Ende der pandemischen Bedrohungslage steht das Friseurhandwerk am Rande eines unternehmerischen Massen-Exodus. 
Steigende Inflationsraten und Energiekosten, aktuelle Lohn- und Tarifentwicklungen, sowie die spürbare Konsumzurückhaltung und nicht weiter kompensierbare Ertragseinbrüche, bringen eine gesamte Branche ins Wanken. Die gewachsene Schwarzarbeit, die Nachwuchs- und Fachkräfte-problematik und weitere strukturelle Herausforderungen, lassen den Unternehmen keinen Spielraum mehr. 
Die Rücklagen des Betriebes sind aufgebraucht. Die Betriebsaufgabe ist vorprogrammiert. 
Dem Sterben der Betriebe muss endlich Einhalt geboten werden. 
Mit Unmut beobachten wir, wie die Rückzahlungsforderungen der Landesregierung im Rahmen der Umsetzung des Bundesprogramms „Soforthilfe Corona für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige“ die Notlage des Betriebes zusätzlich verschlimmern. Die existenzbedrohenden Umstände werden durch intransparente und unübersichtliche Rückzahlungsmodalitäten verstärkt und offenbaren sich in massiven regionalen Diskrepanzen. Unmut und ein völliges Unverständnis darüber bestimmen nachhaltig die Stimmung der gesamten Branche. 

Unser Unternehmen ist bereit um jeden Arbeitsplatz, um jede Ausbildungsstelle und um die eigene Existenz zu kämpfen. Dies aber zu klar geregelten, planbaren und vor allem bundeseinheitlichen Bedingungen.

Sehr geehrter Herr Oppelt, die Friseurinnen und Friseure in Ihrem Wahlkreis setzen auf Ihre Unterstützung. Wir bitten Sie, machen Sie sich stark dafür, dass die Bundespolitik faire sowie bundeseinheitliche Bedingungen für die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe für die Unternehmer und Unternehmerinnen im Friseurhandwerk schafft. 

Die Antworten aus der Politik:

Moritz Oppelt (CDU)

Sehr geehrter Herr Obermeister der Friseurinnung Heidelberg-Kraichgau, sehr geehrter Herr Fahn,

für Ihre Zuschrift vom 27. Juni 2023 zu etwaigen Rückzahlungsforderungen bei der Soforthilfe Corona danke ich Ihnen sehr herzlich. Bei der Soforthilfe Corona handelt es sich um das erste Corona-Hilfsprogramm, das im Frühjahr 2020 gemeinsam von Bund und Land aufgelegt wurde. Gemäß der geschlossenen Verwaltungsvereinbarung sind die Länder für die Durchführung des Programms zuständig.  

Soweit in Frage steht, weshalb es in Baden-Württemberg zu Rückforderungen kam, kann festgehalten werden, dass die als Zuschuss ausgestalteten Soforthilfen Corona grundsätzlich nicht zurückzuzahlen sind. Ebenso wie bei allen anderen staatlichen Unterstützungsleistungen ist jedoch die Gewährung der Hilfe an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Eine ausgereichte Soforthilfe Corona kann deshalb nur dann (in voller Höhe) bei den Unternehmen und Selbstständigen belassen werden, wenn die im Programm vorliegenden Bedingungen vollumfänglich erfüllt werden. Soweit eine der Voraussetzungen, beispielsweise das Vorliegen eines Liquiditätsengpasses in der im Antrag angegebenen Höhe, nicht erfüllt ist, muss die Soforthilfe anteilig oder in voller Höhe zurückgezahlt werden.

Dies ist insofern besonders relevant, als die Soforthilfe Corona bewusst als „Vorschuss“ gewährt wurde, der anhand von Prognosen berechnet wurde, damit die Unternehmen im Frühjahr 2020 möglichst rasch die notwendige Unterstützung erhielten. Aus diesem Grund musste deshalb aber auch vorgesehen werden, dass die damals getroffenen Zukunftsprognosen nachträglich nochmals mit der tatsächlich eingetretenen Situation zu vergleichen und letztlich womöglich vorliegende Überschüsse zurückzuzahlen sind. Für den an sich erfreulichen Fall, dass die wirtschaftliche Entwicklung besser verlief, als bei Antragstellung befürchtet, sind letztlich womöglich vorliegende Überzahlungen zurückzuzahlen. Dies ist schon aus haushaltsrechtlichen Gründen zwingend so zu handhaben und deshalb seit Beginn der Hilfengewährung in Verwaltungsvorschrift und Bewilligungsbescheiden so vorgesehen. Das in Baden-Württemberg durchgeführte Rückmeldeverfahren diente also dazu, Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe Corona an diese nachträglichen Selbstüberprüfungspflichten zu erinnern. Sollten Unternehmen und Selbstständige in diesem Rahmen Rückzahlungsbedarfe festgestellt haben, waren diese zurückzumelden, woraufhin letztlich per Rückforderungsbescheid zur fristgerechten Erstattung aufgefordert wurde.

Zum Jahreswechsel 2021/2022 wurde in Baden-Württemberg bei der Soforthilfe Corona in diesem Zusammenhang ein Rückmeldeverfahren durchgeführt. Mit diesem Verfahren wurden die Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe Corona an die sich aus den förderrechtlichen Vorschriften und Bescheiden ergebenden Selbstüberprüfungspflichten erinnert und ihnen die Wahrnehmung etwaiger Mitteilungspflichten erleichtert. Soweit Unternehmen und Selbstständige in diesem Rückmeldeverfahren einen Rückzahlungsbedarf angegeben hatten, erhielten sie einen Rückforderungsbescheid, in dem der Rückzahlungsbetrag festgesetzt und sie zur fristgerechten Rückzahlung aufgefordert wurden. Die allgemeine Rückzahlungsfrist wurde auf den 30. Juni 2023 gelegt. Wenn eine Rückzahlung aufgrund der individuellen wirtschaftlichen Lage nicht bis zum 30. Juni 2023 möglich war, bestand zudem auch die Möglichkeit, weitere Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen bei der L-Bank zu beantragen.

Sie thematisieren, dass die nachträglichen Prüfverfahren bei der Soforthilfe Corona in den Ländern unterschiedlich ausgestaltet seien und aus Ihrer Sicht ein bundeseinheitliches Vorgehen wünschenswert wäre. Hierzu kann ich Ihnen die Auskunft des Bundes zukommen lassen, dass generell eine Überprüfung der ausgereichten Soforthilfen Corona erforderlich sei. Mehrere Bundesländer haben zwar noch keine umfassenden Überprüfungen durchgeführt bzw. zunächst zurückgestellt, sie werden aber in Kürze auf die Begünstigten zugehen.

Mir ist sehr bewusst, dass insbesondere das Friseurhandwerk von den Corona-Maßnahmen stark betroffen war. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen zur Abwicklung der Soforthilfe Corona behilflich sein.

Gerne können Sie die Informationen auch an die Unternehmen in Ihrem Innungsbereich weitergeben.

Nochmals herzlichen Dank für Ihre wichtige Zuschrift!

Freundliche Grüße nach Wiesloch

Moritz Oppelt

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Lars Castellucci (SPD)

Sehr geehrter Herr Fahn, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Herr Castellucci hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

 In Rücksprache mit der zuständigen Fachpolitikerin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Poschmann, kann ich Ihnen folgende Informationen zu den Rückzahlungen der Soforthilfe Corona geben:

Das Rückmeldeverfahren der "Soforthilfe Corona für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige" läuft über die jeweiligen Bundesländer, da auch die Auszahlung der Mittel über die Bundesländer stattgefunden hat. Da in einigen Bundesländern die Rückzahlungen bereits abgeschlossen sind, ist es im Nachhinein nicht mehr möglich, die Bedingungen zu ändern und zu einer bundeseinheitlichen Regelung überzugehen.

 Für Unternehmen, die durch die Rückzahlungsverpflichtungen der Soforthilfe Corona nachweislich in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen, kann seit Frühjahr 2023 durch individuelle Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen mit der Abwicklungsorganisation (in Ihrem Falle vermutlich die L-Bank) eine Existenzgefährdung vermieden werden. Die Abwicklungsorganisationen sind durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz dazu angehalten, entsprechende Zahlungserleichterungen zu gewähren.  

 Freundliche Grüße

Malin Hussy

Friseurhandwerk am Rande eines Massen-Exodus

Meine Antwort persönlicher Teil:

Hallo Herr Oppelt,

Vielen Dank für ihre ausführliche Erklärung im Fall der Hilfe 1 Rückzahlungen. 

Grundsätzlich stimme ich Ihnen inhaltlich zu. Jedoch haben wir Friseure bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses einige Nachteile gehabt:

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Hallo Frau Hussy

Hallo Herr Castellucci

Vielen Dank für ihre Erläuterung. Dies ist uns jedoch bekannt, hilft leider nur nicht wirklich. Auf Grund fehlender Aufklärung im Vorfeld sind viele Fehler auf beiden Seiten, uns Friseuren als auch auf Bundes und Landes Politischer Ebenen. 

Hier würde ich diese Fehler gerne mal darstellen und bitten diese an die Fachpoliterkerin der SPD, Frau Sabine Poschmann, weiterzuleiten. 

Wir möchten die Hoffnung nicht aufgeben evtl. doch irgendwie geholfen & gehört zu werden. 

Viele Friseure stehen wirklich kurz vor der Insolvenz, Sogar Promi Friseure wie der Berliner “Starfriseur”  = 

Shan Rahimkhan gilt als einer der letzten seiner Kategorie, jetzt droht ihm die Insolvenz und die Schließung seiner Flagship-Filiale

Wir Friseure haben bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses einige, wenn nicht sogar viele Nachteile gehabt:

Meine Antwort - Allgemeiner Teil:

Links lesen sie bitte die jeweils persönliche anrede.

Anschließend unten den Allgemeinen Teil.

  1. Es wurden in 2020 von den 6 Wochen Lockdown nur 2 Wochen berücksichtigt, da der Berechnungszeitraum erst ab Antragstellung (welcher nicht vorher gestellt werden konnte, da er nicht früher existierte) beginnt. Somit habe ich alleine schon ein UMSATZ-MINUS von ca. 24.000,-€, welches nicht in die Berechnung einfloss.

  2. Es wurde ein “kalkulatorischer Unternehmerlohn” in BW für Friseure von 1200,-€/Monat Berechnet. Was ich persönlich als eine Frechheit halte, denn der Tariflohn für einen Friseurmeister in Geschäftsführung alleine liegt schon bei 2731,-€. (174h * Entgeltstufe IV [um 2€ angepasst wegen Mindestlohn von 12€/h bzgl. Entgeltstufe I] Vgl. "Entgelttarifvertrag für das Friseurhandwerk” – Link). Hiermit ergibt sich also pro Monat ein Verlust von mindestens 1531€.

  3. Wir alle haben nach Ende des Lockdowns etliche Überstunden gemacht, die uns im Berechnungszeitraum negativ zulasten gelegt wurden. Nicht berücksichtigt wurde aber, dass nach einer solchen Abarbeitung von vielen Kunden in kurzer Zeit automatisch eine extrem ruhige Phase folgte, da die meisten Kunden ja schon bedient wurden und der durchschnittliche Zeitraum bis zum nächsten Besuch mehrere Wochen beträgt. Leider kam die ruhige Phase außerhalb des Berechnungszeitraum von 12 Wochen. Somit war dies leider keine repräsentative Berechnung, um festzustellen, ob ein Liquiditätsengpass vorliegt. Das Bild wurde verzerrt!

Auflistung Ablauf:

  • 4 Wochen Lockdown wurden nicht berücksichtigt

  • 2 Wochen Lockdown berechnet

  • Niedrigerer kalkulatorischer Unternehmerlohn berechnet für 2 Wochen

  • 10-12 Wochen mit Überstunden gearbeitet – Überdurchschnittlicher Umsatz wurde berücksichtigt im Berechnungszeitraum

  • 8-10 Wochen Überstunden Abbau durch Mitarbeiter und unterdurchschnittlicher Umsatz - wird nicht berücksichtigt!

  • Viele Mitarbeiter sind wegen dem Gefühl der Überbelastung aus dem Beruf ausgeschieden.

Über die Logdown Zeit ist zudem die Schwarzarbeit extrem angewachsen und viele meiner Kollegen/innen beschweren sich bei mir, dass die Kundenzahlen stagnieren. Mitarbeiter werden weniger. Viele Mitglieder meiner Innung sind mittlerweile zu “Einzelkämpfer” geworden, ohne Mitarbeiter sinkt auch der Gewinn und dadurch die Lebensqualität und die Stimmung. 

Meiner Branche stehen sehr schwere Zeiten bevor. Es wird intern befürchtet, das wir ca 20% unserer Geschäfte durch Insolvenz verlieren werden, und hier reden wir nicht von den Billig Friseuren, sonder von den wenigen Friseuren die noch Steuern zahlen!

Ich hatte ihnen schon einmal eine Email/Brief zugesandt, Thema war damals die 7% MwSt. Hier habe ich leider nur eine Oberflächliche Antwort mit keinem Zusammenhang mit der 7% MwSt. Forderung der Friseure erhalten. 

Diesbezüglich hatte ich ein Ausführliches Gespräch mit MdB Herrn Lars Castellucci (SPD) dieses Thema zumindest zu den Gremien in Berlin weitergereicht hat. 

Dies wäre ein kleiner Rettungsring der uns aus dem Tief evtl. retten könnte mit natürlich einer Aussetzung oder zumindest Neuberechnung des Liquiditätsengpasses.

Ich und meine Branche hoffen das sie uns hier helfen könnten, ob mit Kontakte in die Landesregierung oder in Berlin. Bitte werden sie ein Sprechen für Friseure. Wenn wir nicht mehr da sind gibt es kein zurück und unsere Gesellschaft wird wie im Lockdown, extrem unzufrieden wenn es dann wieder heißt - "Was ist mit den Friseuren?”